Mietvertrag: Worauf sollten Mieter achten?

Der Mietvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Zusammenleben von Mieter und Vermieter. Trotzdem wird er oft nur überflogen und schnell unterschrieben – mitunter aus Zeitdruck oder Vorfreude auf die neue Wohnung. Dabei können sich im Mietvertrag zahlreiche Fallstricke verbergen, die später zu Ärger oder zusätzlichen Kosten führen. Wer gut informiert ist, kann viele Probleme vermeiden. Doch worauf sollten Mieter beim Mietvertrag besonders achten?

Art des Mietvertrags prüfen

Zunächst ist wichtig, welche Art von Mietvertrag vorliegt. Am häufigsten ist der unbefristete Mietvertrag, der beiden Parteien Flexibilität bietet. Daneben gibt es befristete Mietverträge, bei denen ein konkreter Befristungsgrund (z. B. Eigenbedarf) angegeben sein muss. Fehlt dieser, ist die Befristung unwirksam. Auch Staffelmiet- oder Indexmietverträge sind verbreitet. Hier sollten Mieter genau prüfen, wie und in welchen Abständen sich die Miete erhöht.

Miethöhe und Nebenkosten verstehen

Ein zentraler Punkt ist die Miethöhe. Dabei sollte klar sein, ob es sich um eine Kaltmiete oder Warmmiete handelt. Besonders wichtig sind die Nebenkosten: Welche Kosten sind umlagefähig, und welche nicht? Typische umlagefähige Kosten sind Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder Hausreinigung. Verwaltungskosten oder Reparaturen dürfen hingegen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Ein Blick auf die Nebenkostenabrechnung im Vertrag oder eine Auflistung der Betriebskosten kann viel Klarheit schaffen.

Kaution und Zahlungsmodalitäten

Die Mietkaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen. Sie kann in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden – ein Recht, das viele Mieter nicht kennen. Im Vertrag sollte außerdem geregelt sein, wie die Kaution angelegt wird. Sie muss getrennt vom Vermögen des Vermieters und verzinst angelegt werden. Fehlen dazu Angaben, sollten Mieter vor Vertragsabschluss nachfragen.

Schönheitsreparaturen und Renovierung

Ein häufiger Streitpunkt sind Schönheitsreparaturen. Klauseln, die Mieter zu starren Renovierungsfristen verpflichten (z. B. „alle drei Jahre streichen“), sind meist unwirksam. Auch die Verpflichtung, eine unrenovierte Wohnung beim Auszug renoviert zu übergeben, ist in vielen Fällen rechtlich nicht haltbar. Mieter sollten den Zustand der Wohnung bei Einzug genau dokumentieren – idealerweise mit einem Übergabeprotokoll und Fotos.

Kündigungsfristen und Sonderregelungen

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt in der Regel drei Monate. Abweichungen davon sind nur begrenzt zulässig. Vorsicht ist bei Klauseln geboten, die einen Kündigungsverzicht für mehrere Jahre vorsehen. Solche Regelungen können zwar wirksam sein, schränken die Flexibilität aber erheblich ein. Auch Sonderregelungen zu Untervermietung oder Haustieren sollten aufmerksam gelesen werden.

Nutzung der Wohnung und Hausordnung

Im Mietvertrag wird oft geregelt, wie die Wohnung genutzt werden darf. Gewerbliche Nutzung ist meist ausgeschlossen oder nur mit Zustimmung erlaubt. Auch die Hausordnung ist Bestandteil vieler Verträge. Sie regelt etwa Ruhezeiten, Reinigungspflichten oder die Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Mieter sollten prüfen, ob diese Regeln realistisch und zumutbar sind.

Fazit

Ein Mietvertrag ist mehr als eine Formalität – er bestimmt Rechte und Pflichten für oft viele Jahre. Mieter sollten sich daher Zeit nehmen, den Vertrag sorgfältig zu lesen und Unklarheiten vor der Unterschrift zu klären. Im Zweifel lohnt sich eine Beratung, etwa durch einen Mieterverein oder eine Rechtsberatung. Wer gut vorbereitet ist, schafft die Grundlage für ein entspanntes und sicheres Mietverhältnis.