Viele denken, die Betreuung durch eine Hebamme endet automatisch 12 Wochen nach der Geburt. Aber stimmt das wirklich? Die gute Nachricht: Auch danach kannst du weiterhin Unterstützung bekommen – je nach Bedarf und Situation!
Wie lange steht mir eine Hebamme zu?
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In den ersten 12 Wochen nach der Geburt hast du Anspruch auf regelmäßige Hebammenbesuche, oft sogar mehrmals pro Woche.
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Nach den 12 Wochen ist die Betreuung noch nicht automatisch vorbei: Du kannst weiterhin Hebammenhilfe in Anspruch nehmen, allerdings in reduziertem Umfang – zum Beispiel bei Stillproblemen, Fragen zur Beikosteinführung oder Rückbildungsunterstützung.
Was übernimmt die Krankenkasse?
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Nach Ablauf der 12 Wochen kannst du bis zum Ende der Stillzeit oder bis dein Baby 9 Monate alt ist (je nach Kasse sogar länger) bis zu 8 weitere Termine mit deiner Hebamme vereinbaren.
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Bei besonderen Problemen (z. B. Stillproblemen, postnatalen Depressionen oder Entwicklungsfragen beim Baby) kann der Arzt eine ärztliche Verordnung ausstellen. Damit sind sogar noch mehr Hebammenbesuche möglich – und werden weiterhin von der Krankenkasse bezahlt.
Wofür kann eine Hebamme nach 12 Wochen noch helfen?
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Stillberatung oder Abstillbegleitung
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Einführung der Beikost
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Unterstützung bei Schlafproblemen des Babys
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Fragen zur kindlichen Entwicklung
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Beratung bei gesundheitlichen oder emotionalen Problemen der Mutter
Tipp:
Sprich deine Hebamme frühzeitig darauf an, wenn du dir längere Begleitung wünschst. Gemeinsam könnt ihr schauen, was möglich ist – und ob eventuell ein ärztliches Attest sinnvoll wäre.
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